Unsere Kerngebiete

Arbeitsverträge

Wir sind Ihre Ansprechpartner bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Dienstverträgen für Arbeitnehmende, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen und Vorstände.

Bestehende Vertragswerke oder einzelne Klauseln überprüfen wir und passen sie der aktuellen Rechtslage - insbesondere Inhaltskontrolle nach AGB-Recht und europäischem Recht - und Ihrer individuellen Interessenlage an.

Mit Verständnis für Ihr Geschäft und Ihre Branche entwickeln wir nach Ihren Vorgaben maßgeschneiderte Lösungen bei der Ausarbeitung neuer vertraglicher Bestimmungen, auf die Sie sich bei späteren rechtlichen Auseinandersetzungen verlassen können. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, dass Sie keine Chancen liegen lassen, etwa bei der Optimierung von Vergütungsklauseln und der Ausgestaltung des Direktionsrechts für Versetzungen und deren Durchschlag auf die Sozialauswahl.

Wir übernehmen für Sie als Bewerber/-in oder bei Problemen im laufenden Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis die Überprüfung der vertraglichen Grundlagen und erläutern Ihnen, was Sie getrost unterschreiben können und was nicht bzw. welche Rechte und Pflichten Sie tatsächlich haben.

Aufhebungsverträge

Wir beraten Sie bei Aufhebungsvereinbarungen, Abwicklungsvereinbarungen und gerichtlichen Beendigungsvergleichen.

Wir unterstützen Sie rechtlich und taktisch bei der inhaltlichen Gestaltung und Verhandlung der konkreten Beendigungsregelungen und erläutern die Wirkungsweisen der einzelnen Klauseln, z.B. im Hinblick auf den Bezug von Arbeitslosengeld, ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot oder die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses. Bereits geschlossene Vereinbarungen überprüfen wir auf Mängel und deren Beseitigungsmöglichkeiten (Anfechtung).

Betriebsverfassung

Für Arbeitgebende, Betriebsräte und Arbeitnehmer/-innen sind wir kompetente Ansprechpartner in allen Fragen, die die Mitbestimmung der Arbeitnehmenden in sozialen, personellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Angelegenheiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) betreffen.

Wir unterstützen Sie aktiv bei der Formulierung, Verhandlung und dem Abschluss neuer, sowie der Kündigung bestehender, Betriebsvereinbarungen. Die generelle Reichweite und Durchsetzbarkeit betriebsverfassungsrechtlicher Rechte und Verpflichtungen erläutern wir Ihnen ebenso wie die Effekte konkreter betrieblicher Vereinbarungen hierüber für Ihren Betrieb. Auch Sozialpläne und Interessenausgleiche sind von unserem Beratungsumfang umfasst (siehe auch „Kündigungsschutz“).

Bei der fehlerfreien Durchführung von Anhörungsverfahren bei Kündigungen nach § 102 BetrVG oder personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG stehen wir Ihnen helfend zur Seite.

Auch wenn es um das Vorhaben geht, im Betrieb einen Betriebsrat zu gründen, um die korrekte Abwicklung des Betriebsratswahlverfahrens oder Rechtsprobleme bei Amtszeit und Mandat, können Sie sich auf unsere Beratungsleistung verlassen.

Wir übernehmen bundesweit auch die Prozessvertretung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.

Kündigungsschutz

Das Kündigungsrecht ist eine unserer Kernkompetenzen. Wir decken durch unsere Leistungen das gesamte Spektrum des Kündigungsschutzes sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich ab.

Als Berater der Arbeitgebenden stehen wir Ihnen mit Ideenreichtum auch bei der Vermeidung von Kündigungen und der Entwicklung von Alternativlösungen (z.B. Verhandlung und Vereinbarung von Beschäftigungspakten, Haustarifverträgen, Schaffung neuer Entgeltsysteme oder Einführung von Kurzarbeit) zur Seite.

Mit Blick für Details und Verständnis für das Ganze begleiten wir Sie von der Kündigungsvorbereitung an (z.B. Planung und Erstellung von Abmahnungen, Erarbeitung des Kündigungssachverhalts, Sozialauswahl) über die korrekte und effiziente Verfahrensdurchführung bei Beteiligungsrechten Dritter (Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Integrationsamt, Arbeitsschutzbehörde, Bundesagentur für Arbeit) bis hin zur Zustellung der Kündigung. In jedem Stadium des Kündigungsstreitfalls vertreten wir Ihre individuellen sozialen und wirtschaftlichen Interessen als Unternehmen. Wir führen das arbeitsgerichtliche Verfahren als Ihre Prozessvertreter und/oder verhandeln mit Augenmaß zur Prozessvermeidung oder Prozessbeendigung.

Bei Restrukturierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen entwerfen wir Interessenausgleiche, Sozialpläne und Abfindungsregelungen, beteiligen uns im von Ihnen gewünschten Umfang an den Verhandlungen und beraten und vertreten Sie in Vermittlungs-, Einigungsstellen- und Arbeitsgerichtsverfahren.

Als Vertreter der Arbeitnehmenden beraten wir Sie bereits aktiv, wenn Sie von Kündigung bedroht sind. Im Vorfeld einer Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber entwickeln wir im Dialog mit Ihnen mögliche Verteidigungs- und/oder Angriffsstrategien. Im Falle eines Kündigungsrechtsstreits treten wir mit der erforderlichen Durchsetzungsfähigkeit und Umsicht für Ihre Rechte ein. Bei fristloser, fristgerechter betriebsbedingter, krankheitsbedingter Kündigung, bei Kündigung wegen angeblicher Schlechtleistung oder anderer verhaltensbedingter Gründe übernehmen wir die Prozessführung vor den Arbeitsgerichten für Sie, soweit wir nicht in Ihrem Auftrag eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere gegen Zahlung einer Abfindung, aushandeln.